Terms

PRÄAMBEL
Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen und Angeboten die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch SKI DOME Oberschneider GmbH im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben.
(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(2) Die SKI DOME Oberschneider GmbH ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.

(3) Der Auftraggeber (AG) sorgt dafür, dass die SKI DOME Oberschneider GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.

(4) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem AG und der SKI DOME Oberschneider GmbH bedingt, dass die SKI DOME Oberschneider GmbH über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

Skischule Kaprun

Inhaber und verantwortlich für den Inhalt:

Ski Dome Oberschneider GmbH Kaprun
Geschäftsführer: Hermann & Claudia Oberschneider
Firmenbuchgericht: Salzburg
Aufsichtsbehörde: BH Zell am See

UID: ATU 57435127
Kammer: Wirtschaftskammer Salzburg
Bank: Volksbank Saalfelden
IBAN: AT67 4501 0000 6010 1763
BIC: VBOEATWWSAL

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten bei Auftragsbestätigung durch den AG.§ 2 UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES
Der Umfang des Beratungsauftrages wird mittels Angebot und Annahme vereinbart.§ 3 SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der SKI DOME Oberschneider GmbH zu verhindern.§ 4 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER SKI DOME OBERSCHNEIDER GMBH / URHEBERRECHT / NUTZUNG
(1) Der AG ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages durch Audit Services GmbH Wirtschaftsprüfung, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern, erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von der SKI DOME Oberschneider GmbH an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der SKI DOME Oberschneider GmbH dem Dritten gegenüber wird nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen durch die SKI DOME Oberschneider GmbH zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die SKI DOME Oberschneider GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Die SKI DOME Oberschneider GmbH. verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von der SKI DOME Oberschneider GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

§ 5 MÄNGELBESEITIGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.§ 6 HAFTUNG
(1) Die SKI DOME Oberschneider GmbH. und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den AG bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte etc. übernimmt die SKI DOME Oberschneider GmbH keine Haftung§ 7 VERPFLICHTUNG ZUR VERSCHWIEGENHEIT
(1) Die SKI DOME Oberschneider GmbH und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Die SKI DOME Oberschneider GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit Einwilligung des AG aushändigen.

(3) Die SKI DOME Oberschneider GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die SKI DOME Oberschneider GmbH gewährleistet das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

§ 8 HONORARANSPRUCH
(1) Die SKI DOME Oberschneider GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den AG.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Angebotsannahme durch den AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört der SKI DOME Oberschneider GmbH. gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der SKI DOME Oberschneider GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den AG ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Die SKI DOME Oberschneider GmbH. kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von der SKI DOME Oberschneider GmbH berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

§ 9 ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung von der der SKI DOME Oberschneider GmbH

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht der zentralen Niederlassung von der SKI DOME Oberschneider GmbH zuständig.

INHALT DES ONLINEANGEBOTES
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